Erstmals seit der Einführung des privaten Mobilfunks laufen zum 31. Dezember 2016 die Nutzungsrechte für ein Kernstück der Frequenzen (900 und 1800 Megahertz (MHz)) aus. Schon seit geraumer Zeit denkt die Bundesnetzagentur (BNetzA) über den Modus für die zukünftige Zuteilung dieser Frequenzen nach. Sicherlich eine Weg weisende Entscheidung für die weitere Entwicklung der Branche.
Noch ist nicht klar, nach welchem Modus diese Frequenzen durch die Mobilfunknetzbetreiber ab dem 1.1.2017 genutzt werden können. Dass es weiterhin Bedarf für diese Frequenzen gibt, um mobile Sprachtelefoniedienste zu gewährleisten, steht außer Frage. Ein Gutachten im Auftrag des VATM bezieht aus ökonomischer Sicht Stellung zur Frequenzpolitik. Prof. Haucap und Dr. Heimeshoff (Heinrich-Heine Universität Düsseldorf) plädieren ausdrücklich für eine Verlängerung der Bestandsfrequenzen.
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