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Leistungsschutzrecht-Gipfel im BASE_camp

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Christoph Keese, Cherno Jobatey und Kay Oberbeck beim UdL Digital Talk

Normalerweise kommen beim UdL Digital Talk ein Politiker und ein Vertreter der Digitalisierung zusammen. Bei der letzten Ausgabe wurde dieses Setting zum ersten Mal aufgehoben.

Christoph Keese und Kay Oberbeck diskutierten

Kein anderes Thema bewegt die Diskussion im deutschen Internet derzeit mehr als das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage.Die jeweils wohl profiliertesten Vertreter des Pros und Contras zum Leistungsschutzrecht sind Christoph Keese, Konzerngeschäftsführer Public Affairs der Axel Springer AG, und Kay Oberbeck, Kommunikationschef von Google. Der „Leistungsschutzrecht-Gipfel“ im BASE_camp brachte sie zusammen.

Leistungsschutzrecht: Positionen sind verhärtet

Vor den Augen von 200 Gästen entspann sich eine – gemessen an bisherigen Äußerungen – vergleichbar unaufgeregte Debatte um den viel diskutierten Gesetzesentwurf. Beide Diskutanten waren um Sachlichkeit bemüht und stellten von Beginn an klar, dass sie die in der Vergangenheit teils unpassende Wortwahl bedauerten. Gleichwohl – vom Versuch der Definition einer Kopie, über Studien gegen das Schutzrecht hin zur Textdatei robots.txt: Einen Konsens fanden die Diskutanten nicht.

Huhn und Ei, oder: Wer profitiert von wem?

Sinn des Leistungsschutzrechts sei es laut Keese das gewerbliche Kopieren von Inhalten der Presseverlage zu unterbinden und damit eine Lizenzierung zu ermöglichen. Oberbeck hingegen argumentierte, dass Suchmaschinen sich positiv auf die Auffindbarkeit und somit die Reichweite von Inhalten auswirken würden. Inhalte könnten schon heute mit robots.txt geschützt werden. Dies ist eine Textdatei mit der bestimmte Seiten oder Bereiche vor Indexierung bewahrt werden können. Keese allerdings sah dieses Verfahren als zu undifferenziert an. Aggregation sei gut und wichtig im Netz, müsse aber bezahlt werden. Man könne sie nicht kostenlos anbieten, so Keese.  Und weiter: Nach Verhandlungen über Lizenzvereinbarungen wäre es auch denkbar, längere Texte als Snippets zur Verfügung zu stellen, solange diese auch bezahlt würden.

UdL Digital als Trending Topic

Leistungsschutzrecht: Das Interesse ist groß, das Thema bewegt

Auch wenn es weiterhin zu keinem Konsens kam: Das Leistungsschutzrecht wird uns auch zukünftig beschäftigten: Nicht zuletzt ließ sich die Brisanz des Themas in der digitalen Welt daran erkennen, dass “UdL Digital” noch während der Debatte zum Trending Topic auf twitter wurde.

Das Video vom UdL Digital Talk kann man hier ansehen, Fotos von der Veranstaltung gibt es hier.

Einen Überblick zu allen UdL Digital Talks findet man hier.

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